Unsere Satzung

Satzung der DONAMUS-Stiftung (Auszüge)

§1
Name, Sitz und Rechtsform
(1) Die Stiftung führt den Namen „DONAMUS“-Stiftung
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in der Georg-Haccius-Straße 29d, 29320 Hermannsburg.

§2
Zweck
(1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung und Pflege von hilfsbedürftigen Kindern in Afrika, insbesondere von AIDS-Waisenkindern, durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften öffentlichen Rechtes.

[…]

§4
Organ
(1) Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand.
(2) Die Mitglieder des Stiftungsvorstands sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig […]

§5
Anzahl, Berufung, Berufungszeit und Abberufung der Mitglieder des Stiftungsvorstands
(1) Der Stiftungsvorstand besteht zur Zeit aus folgenden Personen:

vgl. Impressum

Reinhard Deichgräber nimmt an den Sitzungen des Stiftungsvorstands als Ehrenmitglied teil.[…]